Produkthaftung für Software, SaaS und KI ab 9. Dezember 2026
Ab dem 9. Dezember 2026 gilt das neue Produkthaftungsgesetz. Zum ersten Mal zählt Software ausdrücklich als Produkt – auch SaaS, Apps und KI-Systeme. Wer Software entwickelt, Chatbots baut oder KI in Produkte integriert, sollte jetzt Verträge, Update-Prozesse und Versicherung prüfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Haftung ohne Verschulden für fehlerhafte Software, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht wird.
- Fehlende Sicherheitsupdates können einen Produktfehler begründen.
- Kein Ausschluss: Gegenüber Geschädigten lässt sich die Haftung vertraglich nicht ausschließen; Selbstbehalt und Höchstbetrag entfallen.
- Geschützt sind Privatpersonen: Personenschäden, privat genutzte Sachen und private Daten. Vermögensschäden deiner Geschäftskunden laufen weiter über den Vertrag.
Und die KI?
Die geplante EU-KI-Haftungsrichtlinie wurde zurückgezogen. Wer ein KI-Modell eines großen Anbieters einbindet, haftet gegenüber seinem Kunden selbst; die Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter begrenzen deren Haftung meist stark. Seit dem 2. August 2026 müssen Chatbots zudem als KI erkennbar sein (Art. 50 KI-Verordnung).
Was jetzt zu tun ist
- Update- und Sicherheitsprozesse dokumentieren.
- AGB und Haftungsbegrenzungen gegenüber Geschäftskunden anwaltlich prüfen lassen.
- Prüfen, ob deine IT-Haftpflicht KI, SaaS und Hosting ausdrücklich einschließt.
Alle Details, typische Schadenfälle und unsere Partner (Hiscox, Markel, VHV und Stoïk) findest du auf unserer Ratgeberseite KI, SaaS, Chatbots und Hosting: Haftung für IT-Dienstleister.
Hinweis: Allgemeine Information, Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung. Quelle: Richtlinie (EU) 2024/2853 und ihre Umsetzung ins deutsche Recht.