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Heizstrom-Vergleich – Direkt online berechnen
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Wärmepumpenstrom: Netzentgelt nach § 14a EnWG

Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung, die seit dem 1. Januar 2024 neu installiert wurden, gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dafür sinkt das Netzentgelt. Du kannst zwischen Modulen wählen:

  • Modul 1: pauschale Reduzierung des Netzentgelts, kein zusätzlicher Zähler nötig.
  • Modul 2: 60 % weniger Netzentgelt je verbrauchter kWh; dafür ist ein separater Zähler erforderlich.
  • Modul 3: zeitvariable Netzentgelte, nur in Kombination mit Modul 1.

Ob dein Stromanbieter die Ersparnis weitergibt, steht im Tarif. Frag im Zweifel vor Vertragsabschluss nach.

Nachtspeicherheizung: Tarife mit Hoch- und Niedertarif

Nachtspeicher laden meist nachts zum günstigeren Niedertarif (NT). Für einen sinnvollen Vergleich brauchst du deinen Verbrauch getrennt nach Hoch- und Niedertarif – beides steht auf der Jahresabrechnung.

Kündigungsfristen und Preisbindung

  • Grundversorgung: Bist du noch beim örtlichen Grundversorger, kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  • Laufende Verträge: Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, verlängern sich nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und sind dann mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar.
  • Preiserhöhung: Bei einer Preisänderung hast du ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung der regulären Frist.
  • Preisbindung: Prüfe, was sie abdeckt. Eine „eingeschränkte“ Preisbindung schließt Steuern, Abgaben und Netzentgelte oft aus.

Rechner zur Auswahl

Neben dem Rechner oben kannst du den Wechsel direkt beauftragen: Wärmepumpenstrom-Wechselservice oder Nachtspeicher-Wechselservice.

Häufige Fragen zum Heizstrom

Brauche ich für einen Wärmepumpentarif einen zweiten Zähler?

Nicht immer. Für das pauschale Netzentgelt-Modul 1 nach § 14a EnWG ist kein zusätzlicher Zähler nötig. Für Modul 2 (60 % weniger Netzentgelt je kWh) und für viele klassische Wärmepumpentarife brauchst du einen separaten Zähler.

Was bedeutet „steuerbare Verbrauchseinrichtung“?

Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung, die seit 2024 neu installiert wurden, darf der Netzbetreiber bei Netzüberlastung vorübergehend drosseln – auf mindestens 4,2 kW. Im Gegenzug erhältst du ein reduziertes Netzentgelt.

Lohnt sich der Wechsel bei Nachtspeicherheizungen?

Oft ja, denn viele Nachtspeicher-Kunden sind noch in teuren Grund- oder Altverträgen. Vergleiche die Tarife mit deinem Verbrauch für Hoch- und Niedertarif (HT/NT).

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Unsere Experten unterstützen dich persönlich bei der Auswahl des passenden Tarifs.

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