Baufinanzierung im Landkreis Lörrach – auch für Grenzgänger

Hauskauf, Neubau, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung: Wir vergleichen für dich Konditionen von Banken aus ganz Deutschland und begleiten dich von der ersten Haushaltsrechnung bis zum Notartermin. Ein Schwerpunkt sind Grenzgänger, die in der Schweiz verdienen und in Deutschland kaufen oder bauen.

Baufinanzierung anfragen

So läuft deine Baufinanzierung ab

  1. Erstgespräch: Wir klären Vorhaben, Budget, Eigenkapital und deine Pläne für die nächsten Jahre.
  2. Haushaltsrechnung: Wie hoch darf die monatliche Rate sein, damit genug Luft für Alltag, Rücklagen und Vorsorge bleibt?
  3. Unterlagen: Einkommensnachweise, Eigenkapitalnachweise und Objektunterlagen (Checkliste unten).
  4. Bankenvergleich: Wir holen passende Angebote ein und vergleichen Zinsbindung, Tilgung, Sondertilgungen und Bereitstellungszinsen.
  5. Angebot und Entscheidung: Vor Vertragsschluss erhältst du das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS) mit allen Kosten.
  6. Notar und Auszahlung: Nach dem Kaufvertrag zahlt die Bank nach Baufortschritt bzw. zum Kaufpreistermin aus.

Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 % des Kaufpreises.
  • Notar und Grundbuch: als Faustregel rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises.
  • Maklerprovision: je nach Vereinbarung. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern trägt der Käufer höchstens die Hälfte, wenn beide Seiten den Makler beauftragt haben (§ 656c BGB).

Banken erwarten meist, dass du mindestens die Nebenkosten aus Eigenkapital zahlst. Je mehr Eigenkapital du einbringst, desto günstiger sind in der Regel die Konditionen.

Baufinanzierung für Grenzgänger mit Gehalt in Franken

Wer in der Schweiz arbeitet und in Deutschland kauft, hat ein gutes Einkommen – aber in einer anderen Währung als der Kredit. Darauf musst du achten:

  • Nicht jede Bank finanziert Einkommen in Franken. Viele Banken lehnen Fremdwährungseinkommen ab oder rechnen es nur mit einem Sicherheitsabschlag an. Deshalb ist die Auswahl der Bank hier besonders wichtig.
  • Währungsrisiko: Fällt der Franken gegenüber dem Euro, steigt deine Belastung. Plane einen Puffer in der Haushaltsrechnung ein.
  • Wandlungsrecht: Verbraucher mit Einkommen in einer anderen Währung können ein Immobiliardarlehen unter bestimmten Voraussetzungen in ihre Einkommenswährung umwandeln lassen, etwa wenn sich der Wechselkurs um mehr als 20 % zu ihren Lasten verändert hat (§ 503 BGB). Die Umsetzung ist je nach Bank unterschiedlich geregelt.
  • Pensionskasse als Eigenkapital: Für selbst genutztes Wohneigentum kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Guthaben aus der Schweizer Pensionskasse vorbeziehen. Der Vorbezug wird besteuert und verringert deine Altersleistungen – das sollte gut durchgerechnet sein.
  • Unterlagen: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Lohnausweis, Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) und gegebenenfalls Nachweise zur Quellensteuer.

Mehr zu Krankenversicherung und Vorsorge für Grenzgänger findest du unter Grenzgänger-Versicherung und Vorsorge für Grenzgänger.

Anschlussfinanzierung und Forward-Darlehen

Läuft deine Zinsbindung aus, kannst du bei deiner bisherigen Bank verlängern oder zu einer anderen Bank wechseln. Ein Wechsel lohnt sich häufig – vergleiche rechtzeitig. Mit einem Forward-Darlehen kannst du dir die Konditionen oft schon bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung sichern; dafür verlangen Banken einen Aufschlag. Nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung kannst du ein Darlehen mit längerer Zinsbindung mit sechs Monaten Frist kündigen (§ 489 BGB).

Förderung

  • KfW 300 – Wohneigentum für Familien: zinsgünstiger Kredit für Familien mit Kindern beim Neubau oder Ersterwerb eines besonders klimafreundlichen Neubaus.
  • KfW 308 – Jung kauft Alt: für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die ein Bestandsgebäude der Effizienzklassen F, G oder H kaufen und innerhalb von 4,5 Jahren energetisch sanieren. Es gelten Einkommensgrenzen (90.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen mit einem Kind, plus 10.000 € je weiterem Kind).
  • L-Bank Baden-Württemberg: ergänzende Landesförderung für selbst genutztes Wohneigentum.

Förderbedingungen ändern sich häufig. Wir prüfen den aktuellen Stand, bevor wir Förderdarlehen in deine Finanzierung einplanen. Der Antrag muss in der Regel vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Checkliste Unterlagen

  • Personalausweis, Gehaltsnachweise der letzten Monate, letzter Steuerbescheid
  • Eigenkapitalnachweise (Kontoauszüge, Bausparvertrag, Depot)
  • Bestehende Kredite und laufende Verpflichtungen
  • Objektunterlagen: Exposé, Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei Wohnungen Teilungserklärung
  • Bei Neubau: Bauvertrag, Baubeschreibung, Kostenaufstellung

Finanzierung absichern

Eine Baufinanzierung läuft oft 20 Jahre und länger. Damit Familie und Immobilie abgesichert sind, wenn etwas passiert, gehören eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung in die Planung – dazu die passende Wohngebäudeversicherung, die viele Banken ohnehin verlangen.

Häufige Fragen zur Baufinanzierung

Wie viel Eigenkapital brauche ich?

Als Richtwert solltest du mindestens die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital zahlen können. Mehr Eigenkapital senkt in der Regel den Zins. Finanzierungen mit wenig Eigenkapital sind möglich, aber teurer und nicht bei jeder Bank.

Bekomme ich als Grenzgänger mit Gehalt in Franken eine Baufinanzierung?

Ja, aber nicht bei jeder Bank. Viele Banken rechnen Einkommen in Franken nur mit Abschlag an oder lehnen es ab. Wir suchen gezielt Banken, die Grenzgänger finanzieren.

Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?

Am besten ein bis drei Jahre vor Ablauf der Zinsbindung. Dann bleibt genug Zeit, Angebote zu vergleichen und gegebenenfalls ein Forward-Darlehen zu nutzen.

Hinweis: Allgemeine Information, Stand Oktober 2026, keine individuelle Beratung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete Konditionen, den effektiven Jahreszins und alle Kosten erhältst du mit dem individuellen Angebot und dem ESIS-Merkblatt. Art und Höhe unserer Vergütung teilen wir dir vor Vertragsschluss mit. KiS – Kontor im Schwarzwald GmbH, Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO, Reg.-Nr. D-W-143-JCPF-94, Aufsicht: IHK Hochrhein-Bodensee.

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Versicherungsberatung in Lörrach & im Landkreis Lörrach – auch für Grenzgänger

Du suchst eine persönliche Versicherungsberatung in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden, Schopfheim, Steinen oder anderswo im Landkreis Lörrach? Als Versicherungsmakler im Dreiländereck sind wir auf Grenzgänger in die Schweiz spezialisiert – von der Grenzgänger-Krankenversicherung über Vorsorge bis zur Sach- und Haftpflichtabsicherung. Vereinbare jetzt deinen Termin – vor Ort, telefonisch oder online.