KlinikRente: Wer mitmachen kann und welche Versicherungen möglich sind

KlinikRente ist das Versorgungswerk für das Gesundheitswesen – nicht nur für Krankenhäuser, sondern auch für Reha, Pflege, MVZ und viele Gesundheitsberufe.

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Was ist KlinikRente?

KlinikRente ist das Versorgungswerk für das Gesundheitswesen. Es wurde 2002 auf Initiative des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken gegründet. Nach Angaben von KlinikRente (Februar 2026) sind dort rund 144.000 Menschen in 6.782 Mitgliedsunternehmen versichert. Getragen wird es von einem Konsortium aus R+V, Condor, Deutscher Ärzteversicherung, Allianz und Swiss Life. Bei der Berufsunfähigkeit (KlinikRente.BU) ist Swiss Life Konsortialführerin.

Wir vermitteln alle drei Branchenlösungen – Absicherung der Arbeitskraft und betriebliche Altersversorgung – über unsere Kooperationspartner Swiss Life, R+V, Allianz und ERGO. Swiss Life, R+V und Allianz gehören zu den Konsortien aller drei Branchenlösungen, ERGO zusätzlich zum Konsortium von MetallRente; bei der Arbeitskraftabsicherung führt laut eigenen Angaben Swiss Life. Für dich bleibt unsere Beratung ohne zusätzliches Honorar – wir werden von den Versicherern vergütet.

Wer kann mitmachen? Nicht nur Kliniken!

  • Krankenhäuser aller Trägerschaften – privat, öffentlich, freigemeinnützig
  • Reha-Einrichtungen
  • Alten- und Pflegeeinrichtungen
  • Ambulante Einrichtungen wie Medizinische Versorgungszentren (MVZ) – für die betriebliche Versorgung laut Versorgungswerk ab 10 Beschäftigten

Für die Berufsunfähigkeits-Absicherung nennt Swiss Life ausdrücklich viele Gesundheitsberufe – auch außerhalb der Klinik: angestellte und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, Physiotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten, Rettungsdienst, Zahntechniker, Kranken- und Altenpflege sowie die Verwaltung. Auch Schulkinder ab 10 Jahren, Azubis und Studierende können abschließen.

Welche Versicherungen sind über KlinikRente möglich?

BereichBausteine
ArbeitskraftKlinikRente.BU mit optionaler Arbeitsunfähigkeitsrente, Pflege-Option und Schwere-Krankheiten-Option; KlinikRente.Vitalschutz (Grundfähigkeiten)
Betriebliche AltersversorgungDirektversicherung (Gesamtverzinsung 2026 laut KlinikRente: 3,50 %), Unterstützungskasse (3,60 %), Pensionsfonds
GesundheitBetriebliche Krankenversicherung (seit April 2025)

Die besonderen Vorteile

  • Rabatt ab der ersten Anmeldung – egal, wie viele Beschäftigte mitmachen
  • Einfacher Wechsel: Wechselst du zu einer anderen Mitgliedseinrichtung, genügt eine Ummeldung
  • Breite Sicherheit: Die Anlagemittel verteilen sich auf mehrere große Versicherer
  • Für Gesundheitsberufe gemacht: Laut Swiss Life enthält die KlinikRente.BU eine Infektionsklausel – Leistung auch bei einem behördlichen Tätigkeitsverbot
  • Garantien ohne neue Gesundheitsprüfung: Nachversicherungs- und Karrieregarantie
  • Akuthilfe bei schweren Erkrankungen und Zahlungspause für 5 € im Monat bis zu 36 Monate
  • Günstigerprüfung für Teilzeitkräfte – wichtig in Pflege und Praxis

📋 Prüfliste: Passt mein Betrieb zu einer Branchenlösung?

Alle Branchen, Personengruppen und Bausteine der drei Branchenlösungen auf einen Blick – zum Ankreuzen, mit Stand-Datum.

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Häufige Fragen

Ich arbeite in einer Arztpraxis oder Apotheke – geht KlinikRente für mich?

Für die Berufsunfähigkeits-Absicherung nennt Swiss Life ausdrücklich MFA, ZFA, Apotheker und niedergelassene Ärzte. Für die betriebliche Altersversorgung über KlinikRente gelten eigene Voraussetzungen, die wir für deinen Arbeitgeber prüfen.

Ist eine Pflegeeinrichtung in kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft dabei?

Ja, stationäre Kranken-, Reha- und Pflegeeinrichtungen aller Trägerschaften gehören zur Zielgruppe.

Was bringt die Infektionsklausel?

Pflegekräfte und Ärzte können wegen einer Infektion ein behördliches Tätigkeitsverbot bekommen, ohne im klassischen Sinn berufsunfähig zu sein. Mit Infektionsklausel kann die BU in solchen Fällen leisten. Die genauen Voraussetzungen stehen in den Bedingungen.

Was passiert bei einem Jobwechsel in eine andere Klinik?

Ist die neue Einrichtung ebenfalls Mitglied, genügt eine Ummeldung. Die BU läuft ohnehin weiter, egal bei welchem Arbeitgeber.

Hinweis: Allgemeine Information, Stand Oktober 2026, keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Bedingungen und Unterlagen des jeweiligen Versorgungswerks und Versicherers. Zahlen und Leistungsmerkmale nach Angaben der Anbieter (KlinikRente Pressemitteilung 02/2026, Swiss Life KlinikRente.BU, R+V, Allianz). KiS – Kontor im Schwarzwald GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Reg.-Nr. D-PS74-61V96-00.

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