Hacker heizen Kühltruhen auf: Was der Angriff auf Europas Supermärkte für deinen Betrieb bedeutet

Plötzlich 50 Grad in der Tiefkühltruhe: Seit Oktober manipulieren Unbekannte die Kühlanlagen von Supermärkten in ganz Europa – inzwischen auch in Deutschland. Die EU-Kommission hat Krisentreffen einberufen. Die Fälle zeigen, wie verwundbar vernetzte Technik ist – und dass viele Betriebe für den teuersten Schaden gar nicht versichert sind.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Europaweite Angriffe: Laut Presseberichten wurden Kühl- und Gefriergeräte in Supermärkten in mindestens elf Ländern aus der Ferne auf bis zu 50 °C gestellt.
  • Auch Deutschland betroffen: Gemeldet wurden u. a. Fälle bei Edeka und Rewe. In einem Markt wurden Lebensmittel im Wert von 34.000 € entsorgt.
  • Einfallstor: Kühlsteuerungen, die direkt aus dem Internet erreichbar waren – oft mit veralteter Software oder Standard-Passwörtern.
  • Versicherungslücke: Verdorbene Ware ist ein Sachschaden. Viele Cyberpolicen zahlen ihn nicht – und viele Sachpolicen schließen Cyberangriffe aus.

Was ist passiert?

  • 12. Oktober 2026, Frankreich: Mehrere Hundert Märkte, u. a. von Intermarché, Netto, Coopérative U und Leclerc, waren betroffen. Kühl- und Gefriergeräte wurden auf feste 50 °C gestellt. Ein einzelner Markt musste laut französischer Presse Ware für rund 220.000 € entsorgen; der Chef der Gruppe Les Mousquetaires schätzt den Gesamtschaden auf zweistellige Millionenbeträge.
  • 1. und 2. November 2026, zweite Welle: Betroffen waren u. a. Belgien, Schweden, Luxemburg, die Niederlande, Italien und Deutschland. Hierzulande berichteten dpa und t-online von Fällen bei Edeka (Reisbach, Lilienthal), Rewe (Raesfeld) und Märkten in Wuppertal und Wetter. In Lilienthal landeten Lebensmittel für 34.000 € im Müll.
  • Reaktion der EU: Die EU-Kommission hat zwei Krisentreffen mit der EU-Cybersicherheitsagentur ENISA und Europol einberufen. Die Ermittlungen laufen, ein Täter ist nicht bekannt.

Wie konnte das passieren?

Laut Presseberichten richteten sich die Angriffe gegen Steuerungen von Kühlstellen, unter anderem des Herstellers Danfoss, die direkt aus dem Internet erreichbar waren. Viele Geräte liefen mit veralteter Software, für die es keine Updates mehr gibt, oder mit unveränderten Standard-Passwörtern. Automatisierte Suchprogramme finden solche Systeme in kurzer Zeit. Der Sicherheitsanbieter Forescout zählte im Oktober fast 13.000 aus dem Internet erreichbare Kühlmanagement-Systeme in 99 Ländern.

Experten betonen, dass für den Angriff wenig technisches Know-how nötig war. Genau das ist die eigentliche Warnung: Betroffen sein kann jeder Betrieb mit vernetzter Technik – nicht nur Supermärkte, sondern auch Metzgereien, Bäckereien, Gastronomie, Hotels, Apotheken, Labore, Arztpraxen mit Impfstoffkühlung oder die Landwirtschaft.

So schützt du deinen Betrieb: 8 Punkte zum Abhaken

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Betreiber aufgefordert, solche Steuerungen sofort vom öffentlichen Netz zu trennen. Diese Punkte decken sich mit den Empfehlungen von BSI, der französischen Behörde CERT-FR und Sicherheitsexperten:

  1. Bestand aufnehmen: Welche Geräte im Betrieb hängen am Internet? Kühlung, Heizung, Lüftung, Kassensysteme, Kameras, Photovoltaik.
  2. Vom offenen Internet trennen: Steuerungen dürfen nicht direkt aus dem Netz erreichbar sein.
  3. Fernwartung absichern: Zugriff nur über VPN mit Zwei-Faktor-Anmeldung – und nur so viel, wie der Dienstleister wirklich braucht.
  4. Standard-Passwörter ändern: Jedes Gerät bekommt ein eigenes, starkes Passwort.
  5. Updates einspielen: Gibt es für ein Gerät keine Updates mehr, mit dem Hersteller über Austausch oder Abschottung sprechen.
  6. Netze trennen: Gebäudetechnik und Büro-IT gehören in getrennte Netzbereiche.
  7. Eigenen Temperaturalarm einrichten: Ein separater Alarm, der per SMS warnt – auch dann, wenn die Steuerung selbst manipuliert ist.
  8. Notfallplan bereithalten: Wer wird nachts informiert, wer darf abschalten, wohin mit der Ware?

Wo die Cyberversicherung hilft – und wo sie aufhört

Eine Cyberversicherung ist bei so einem Angriff viel wert. Je nach Tarif übernimmt sie:

  • Soforthilfe durch IT-Forensiker: Wie sind die Angreifer hereingekommen, sind sie noch im System?
  • Wiederherstellung von Systemen und Daten
  • Ertragsausfall, wenn der Betrieb stillsteht
  • Krisenkommunikation, wenn Presse und Kundschaft Fragen stellen
  • Haftpflichtansprüche Dritter, z. B. wenn Kundendaten betroffen sind

Laut Versicherungsfachpresse und großen Industriemaklern bleibt aber eine Lücke: Die verdorbene Ware ist ein Sachschaden – und den schließen viele Cyberpolicen aus. Gleichzeitig schließen viele Sach- und Kühlgutversicherungen Schäden durch Cyberangriffe aus. Der Betrieb sitzt dann zwischen zwei Policen, die beide nicht zahlen. Intermarché sagte der Nachrichtenagentur AFP, seine Versicherung decke den Fall nicht.

Was du tun solltest:

  • Beide Policen nebeneinanderlegen: In der Cyberpolice den Ausschluss für Sachschäden prüfen, in der Sach- bzw. Kühlgutversicherung den Cyber-Ausschluss.
  • Gezielt nach Einschlüssen fragen: Gibt es eine Deckung für Warenverderb oder Sachschäden infolge eines Cyberangriffs? Einzelne Versicherer bieten das inzwischen an.
  • Obliegenheiten kennen: Manche Policen verlangen, dass Sicherheitsupdates innerhalb bestimmter Fristen eingespielt werden. Wer das versäumt, riskiert Ärger im Schadenfall.

Prävention ist Teil der Police

Moderne Cyberversicherungen helfen schon vor dem Schaden. Beim Cyberversicherer Stoïk gehört laut Anbieter ein Scan dazu, der von außen erreichbare Schwachstellen im Blick behält; bei kritischen Funden wirst du benachrichtigt – wir klären das gerne vorab oder im Einzelfall für dich ab. Genau so etwas hätte offene Kühlsteuerungen auffallen lassen. Mehr dazu: Cyber-Security für Unternehmen und Was Stoïk alles leistet.

Unser Angebot: Wir legen deine Cyber-, Sach- und Kühlgutversicherung nebeneinander und zeigen dir, wo die Lücke liegt – mit Tarifen u. a. von Stoïk, Hiscox, Markel und VHV.

Häufige Fragen

Zahlt meine Cyberversicherung verdorbene Ware nach einem Hackerangriff?

Oft nicht. Verdorbene Ware ist ein Sachschaden, und viele Cyberpolicen schließen Sachschäden aus. Gleichzeitig schließen viele Sach- und Kühlgutversicherungen Cyberangriffe aus. Ob dein Vertrag zahlt, hängt vom genauen Wortlaut ab – wir prüfen das gerne für dich.

Sind nur Supermärkte gefährdet?

Nein. Gefährdet ist jeder Betrieb mit vernetzter Technik, die aus dem Internet erreichbar ist: Metzgereien, Bäckereien, Gastronomie, Hotels, Apotheken, Labore, Arztpraxen mit Impfstoffkühlung oder landwirtschaftliche Betriebe.

Was sollte ich als Erstes tun?

Prüfe, welche Steuerungen in deinem Betrieb aus dem Internet erreichbar sind, und trenne sie vom offenen Netz. Fernwartung nur über VPN mit Zwei-Faktor-Anmeldung zulassen und Standard-Passwörter ändern. Das empfiehlt auch das BSI.

Herzliche Grüße von der KiS

Hinweis: Allgemeine Information, Stand 03.11.2026, keine individuelle Beratung. Angaben zum Vorfall nach Presseberichten; die Ermittlungen laufen, Zahlen können sich noch ändern. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Quellen: Lebensmittel Zeitung, dpa/dpa-AFX, WirtschaftsWoche, t-online, Journal du Geek (alle Oktober/November 2026), Lockton, Business Insurance, Insurance Business. KiS – Kontor im Schwarzwald GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Reg.-Nr. D-PS74-61V96-00.

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