Fall des Monats · November 2026
Paketbote auf dem Auto: Zahlt die Hundehaftpflicht?
Drei bellende Hunde, ein Paketbote auf der Motorhaube und Kratzer im Lack. Zahlt das die Hundehaftpflicht, der Paketbote oder niemand? Das Amtsgericht München hat einen echten Fall entschieden. Hier ist er, erzählt als erfundener Kundenbrief mit unserer Antwort.
Liebe KiS,
ich hatte ein Paket bestellt. Beim ersten Versuch am Vormittag fehlte ein Code, also haben der Paketbote und ich den Nachmittag ausgemacht. Ich war pünktlich zu Hause. Meine drei Hunde auch.
Domino, Dalli und der kleine Krümel lieben Besuch. Als ich die Tür öffnete, sind sie bellend hinaus, um Hallo zu sagen. Der Paketbote hat das anders aufgefasst und stand eine Sekunde später auf der Motorhaube meines Autos. Mit Paket. Respekt für den Sprung.
Seitdem sehe ich Kratzer und Dellen auf der Haube. Weder er noch seine Firma wollen die Neulackierung bezahlen. Jetzt zahlt doch sicher meine Hundehaftpflicht, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel, Halter von Domino, Dalli und Krümel
Der Brief ist erfunden. Das Urteil ist echt.
Lieber Daniel,
danke für deinen Brief und die Skizze. Wir müssen dich leider enttäuschen, und zwar gleich zweimal: Der Paketbote muss nicht zahlen, und deine Hundehaftpflicht auch nicht.
Tierhalterhaftung: Was das Gericht entschieden hat
Genau so einen Fall hat das Amtsgericht München entschieden. Der Hundehalter verlangte rund 2.700 Euro für eine neue Motorhaube und ging leer aus.
- Gericht
- Amtsgericht München
- Urteil
- 12.02.2026, Az. 223 C 6838/25, rechtskräftig
- Gefordert
- 2.723,74 Euro netto für die Neulackierung
- Zugesprochen
- 0 Euro
Die Hunde müssen nicht beißen. Wer ein Tier hält, haftet für die typische Gefahr, die von ihm ausgeht, auch ohne eigenes Verschulden (§ 833 BGB). Dazu gehört schon, dass Hunde bellend auf einen Menschen zulaufen und ihn so erschrecken, dass er flüchtet. Ob die Hunde es freundlich meinten und noch ein paar Meter entfernt waren, spielte keine Rolle.
Du wusstest, dass er wiederkommt. Der Nachmittagstermin war verabredet. Deshalb hättest du deine drei Hunde beim Öffnen der Tür unter Kontrolle halten müssen. Dieses Mitverschulden (§ 254 BGB) wog so schwer, dass eine Haftung des Zustellers und seines Arbeitgebers ganz zurücktrat.
Und die Fotos kamen zu spät. Das Gericht bezweifelte schon, dass die Kratzer überhaupt von dem Sprung stammten. Die Bilder waren erst Monate später entstanden und zeigten noch weitere Schäden an der Haube.
Warum deine Hundehaftpflicht hier nicht zahlt
Eine Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die du oder deine Hunde anderen zufügen. Dein eigenes Auto gehört nicht dazu. Hätte sich der Paketbote auf das Auto deines Nachbarn gerettet oder wäre er beim Sprung gestürzt, sähe es anders aus: Dann wärst du es, an den sich der Geschädigte wenden würde, und genau dafür ist deine Tierhalterhaftpflicht da. Mehr dazu in unserem Ratgeber Was Hundehalter wissen müssen und im Vergleich für Tierversicherungen.
Ob eine Vollkasko den Lack übernimmt, hängt von den Bedingungen und vom Hergang ab. Rechne in diesem Fall auch die Rückstufung mit ein, bevor du einen kleinen Schaden meldest.
Drei Dinge für den nächsten Paketboten
- Hunde sichern, bevor du die Tür öffnest. Vor allem, wenn du weißt, dass jemand kommt.
- Schäden am selben Tag dokumentieren. Fotos, Uhrzeit, Zeugen und vorhandene Vorschäden festhalten.
- Tierhalterhaftpflicht prüfen. Sind alle Hunde im Vertrag, und reicht die Deckungssumme, falls doch einmal jemand verletzt wird?
Deine Hunde meinten es bestimmt nur gut. Der Paketbote wusste das nur nicht.
Herzliche Grüße
Ingo Forsthuber und das KiS-Team
Häufige Fragen zur Hundehaftpflicht
Zahlt die Hundehaftpflicht Schäden am eigenen Auto?
Nein. Eine Hundehaftpflicht ersetzt Schäden, die dein Hund anderen zufügt. Schäden an deinem eigenen Eigentum sind nicht versichert.
Haftet ein Hundehalter auch, wenn der Hund nicht beißt?
Ja, das ist möglich. Nach dem Urteil des AG München (Az. 223 C 6838/25) kann schon bellendes Zulaufen als typische Tiergefahr gelten, wenn es eine nachvollziehbare Fluchtreaktion auslöst.
Was sollte ich nach einem Schaden durch einen Hund dokumentieren?
Fotos am selben Tag, Uhrzeit, Zeugen und vorhandene Vorschäden. Je später Fotos entstehen, desto schwerer ist der Nachweis, dass der Schaden von genau diesem Vorfall stammt.
Quellen
- Amtsgericht München, Pressemitteilung 14/2026 vom 27.04.2026 (dort: „Das Urteil ist rechtskräftig.“).
- AG München, Urteil vom 12.02.2026, Az. 223 C 6838/25 (BeckRS 2026, 15341).
- § 833 BGB (Haftung des Tierhalters), § 254 BGB (Mitverschulden).
Rechtlicher und redaktioneller Hinweis: Der Brief ist eine inszenierte, frei erfundene Schadenmeldung; das besprochene Urteil ist echt. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Er ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt. Leistungen hängen vom jeweiligen Tarif ab. KiS – Kontor im Schwarzwald GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Reg.-Nr. D-PS74-61V96-00; als Versicherungsmakler werden wir von den Versicherern vergütet.