Millionenraub aus Schließfächern: Wer haftet für den Schaden?
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Millionenraub aus Schließfächern: Wer haftet für den Schaden?

Bei einem spektakulären Einbruch in eine Bank in Gelsenkirchen wurden über 3.000 Schließfächer aufgebrochen und möglicherweise Vermögenswerte in dreistelliger Millionenhöhe entwendet.


Geschädigte Kunden bereiten eine Klagewelle vor, deren Erfolgsaussichten jedoch unsicher sind und maßgeblich davon abhängen, ob Sicherheitsmängel nachgewiesen werden können.

Eine Haftung der Bank kommt nur dann in Betracht, wenn sie ihre vertraglichen Sicherheits- und Sorgfaltspflichten verletzt hat.


Zuverlässigen Schutz vor hohen Verlusten bietet daher ausschließlich eine zusätzlich abgeschlossene Schließfachversicherung bei der Bank oder eine entsprechende Absicherung über die Hausratversicherung.


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