Auslandsreisekrankenversicherung zahlt nicht
Der Fall einer Frau aus Windeck, die Anfang 2024 in Costa Rica schwer verunglückte, hat zu einem juristischen Streit mit ihrer Auslandskrankenversicherung geführt. Die Frau behauptet, bei einer Wanderung gestürzt zu sein, während die Versicherung vermutet, dass die Verletzungen bei einem Paragliding-Unfall entstanden sind, was vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wäre. Die Behandlungskosten beliefen sich auf rund 145.000 Euro, die sie zunächst selbst finanzieren musste, unter anderem durch die Verpfändung ihres Ferienhauses. Die Versicherung verweigert die Kostenerstattung mit Verweis auf Ermittlungen eines Detektivs und ein Notrufprotokoll, das von einer "verunglückten deutschen Paragliderin" spricht. Der Fall wird derzeit vor dem Bonner Landgericht verhandelt, wobei die 21. Zivilkammer bis Ende Mai über weitere Beweiserhebungen entscheiden will .
Was tun, um sowas zu vermeiden
Es ist ratsam, sich vor Reisen ins Ausland bei deiner Versicherung über spezifische Anforderungen (inklusive Ausschlusskriterien der Versicherung) und empfohlene Dokumente zu informieren. Hier für ein paar Tipps aufklappen:
Für Krankheitsfälle im Ausland gibt es das E-Formular 116, das innerhalb der EU verwendet wird.
Dieses Formular dient der übermittlung medizinischer Informationen bei Arbeitsunfähigkeit und wird vom behandelnden Arzt im Aufenthaltsland ausgefüllt.
Es enthält Angaben zur Diagnose, voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit und weiteren medizinischen Details.
Das Formular wird an die zuständige Krankenkasse im Heimatland gesendet, um Ansprüche auf Krankengeld oder andere Leistungen geltend zu machen.
Zusätzlich zum Unfallbericht solltest du Fotos vom Unfallort und den Schäden machen sowie eine Skizze anfertigen, um den Hergang zu dokumentieren.
Notiere Kontaktdaten von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, um spätere Aussagen zu ermöglichen
Besondere Situationen
✒ Wander— oder Sportunfälle: Besonders relevant in Ländern wie der Schweiz oder Österreich, da dort Bergungseinsätze sehr teuer sein können. Viele Versicherer verlangen deshalb detaillierte Nachweise. ✒ Arbeitsunfälle im Ausland: Hier kann die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein, ggf. in Verbindung mit einem "Ausstrahlungsprinzip" (§ 4 SGB VII).
Tipp: Checkliste für Unfalldokumentation im Ausland (nicht-verkehrsbedingt)
aufklappen und mehr erfahren
Dokument
Zweck
ärztlicher Bericht
medizinische Beweissicherung
Eigene Unfallschilderung
Hergang, Ort, Zeit, Beteiligte
Fotos vom Unfallort
Beweissicherung
Zeugenberichte (falls vorhanden)
Ergänzende Beweismittel
Polizei- oder Behördenbericht
falls hinzugezogen
Kontaktdaten behandelnder ärzte
für Rückfragen durch die Versicherung
Gegebenenfalls kannst du als Hilfestellung dieses Formular verwenden: Arbeitsunfähigkeit E116 in englisch (auf Anfrage bei uns erhältlich)
Dieser Artikel wurde aus unterschiedlichen Quellen gespeist: rundschau-online.de eur-lex.europa.eu procontra-online.de krankenkassen.de
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